Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen


Berufsunfähigkeitsversicherungen zählen zu den beliebtesten privaten Zusatzversicherungen in Deutschland und gelten als essentieller Bestandteil einer privaten Risikovorsorge. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung springt ein, wenn eine Person aufgrund von Unfall oder Krankheit ihren Beruf nicht mehr ausüben kann. Ein Versicherter erhält in diesem Fall dauerhafte finanzielle Leistungen, die entweder einem Pauschalbetrag oder einem prozentualen Anteil des Einkommens entsprechen.
Berufsunfähigkeitsversicherung

Wie berufsunfähigkeitsversicherung kündigen?

Allgemeine Kündigungsbedingungen

Viele Leute bemerken früher oder später, dass die von ihnen abgeschlossene Berufsunfähigkeitspolice nicht den richtigen Leistungsumfang für sie bietet, oder dass es bessere Angebote gibt. Ein Versicherungswechsel kann daher sinnvoll sein, sollte aber nie überstürtzt werden. Vor allem sollte man beachten, dass die Tarife mit zunehmendem Alter für Neuversicherte immer teurer werden. Durch immer neu aufkommende Anbieter kann ein Wechsel aber trotzdem lohnen.

Die Kündigungsbedingungen sind bei Berufsunfähigkeitsversicherungen recht ähnlich. Meistens gilt das Kalenderjahr als Versicherungsjahr. Wer also unterjährig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt wird für das erste Jahr nur anteilig zahlen und danne erst ab dem nächsten Jahr voll. Gekündigt werden kann dann immer zum Ende des Kalenderjahres mit einer Frist von 1 Monat.

Es gibt aber auch einige Versicherer bei denen das Versicherungsjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht. Hier läuft das Versicherungsjahr also immer für ein Jahr ab dem Datum des Vertragsschlusses. Auch hier gilt meistens eine Kündigungsfrist von 1 Monat. In seltenen Fällen gibt es Kündigungsfristen von bis zu 3 Monaten. Längere Kündigungsfristen sind gesetzlich ausgeschlossen.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Kündigung per Einschreiben zu schicken. Mit dem Zahlungsbeleg und der Sendungsverfolgungsnummer haben Sie einen rechtsgültigen Versand- und Empfangsnachweis. Das Unternehmen kann die Kündigung dann nicht anfechten.

Anna-Barbara Schmidt

Anna-Barbara Schmidt Forschung/Research

Anna-Barbara Schmidt ist für das Research in Deutschland und Österreich zuständig. Sie sucht die beliebtesten Abonnements und vertieft sich in die dazugehörigen Kündigungsbedingungen. Diese erklärt sie dann gern in verständlicher Sprache.

Die Informationen auf unserer Website haben allgemeinen Charakter. Sie wurden nicht persönlichen oder besonderen Umstände angepasst und können nicht als persönliche, professionelle oder rechtliche Beratung aufgefasst werden.

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